Bullis

Der Bulli Monitor

Der Bulli Monitor soll als Online-Planungstool die Verfügbarkeit der Bullis der Evangelischen Jugend Wolfsburg-Wittingen anzeigen sowie verwalten.

Die Buchung kann Online eingetragen werden und wird dann im Auftrag des KKJD nach einer Prüfung bestätigt oder abgelehnt.

So ist es möglich, dezentralisiert die Verfügbarkeit der Bullis einzusehen.

Bulli Monitor

In allen unseren Bullis gellten unsere Nutzungsbedigungen!

Nutzungsrichtlinien für die VW-Busse des
Ev.-luth. Kirchenkreises Wolfsburg-Wittingen

1 Allgemeines

Die VW-Busse sind Dienstfahrzeuge des Ev.-luth. Kirchenkreises Wolfsburg-Wittingen.

Die Fahrzeuge stehen vorrangig der Arbeit der Jugendarbeit des Kirchenkreises zur Verfügung.

Sofern kein dienstlicher Bedarf besteht, kann das Fahrzeug auch anderen Einrichtungen des Kirchenkreises, Schulen und anderen gemeinnützigen Vereinen und Verbänden zur Verfügung gestellt werden. Eine Nutzung durch Privatpersonen ist ausgeschlossen.

2 Reservierung/Buchung

Die Fahrzeuge werden ausschließlich über das Onlinebuchungstool (www.bulli.evju-wowi.de) angemeldet und bestätigt.

3 Standort

Standort Wittingen
Junkerstraße 22, 29378 Wittingen, Tel.: 05831-8453
Verantwortlich für die Schlüsselvergabe: Imke Banse

Standort Wolfsburg
Detmeroder Markt 6, 38444 Wolfsburg, Tel.: 05361-8908004
Gesamtverantwortung für die Busse: Sönke Neubauer

4 Versicherung

Für die Fahrzeuge bestehen folgende Versicherungen:

Kfz-Haftpflicht mit unbegrenzter Deckungssumme
Kfz-Vollkaskoversicherung mit € 300,00 Selbstbeteiligung
Kfz-Teilkaskoversicherung € 150,00 Selbstbeteiligung
Insassenunfallversicherung: Versicherungssumme € 25.000,00 bei Tod und € 50.000,00 bei Invalidität
Pannenschutzbrief

Im Schadensfall ist die jeweilige Selbstbeteiligung in voller Höhe durch den/die Nutzer*in zu tragen. Bei Schäden unterhalb der Selbstbeteiligung haftet der/die Nutzer*in für den tatsächlich entstandenen Schaden. Abschlepp- und Bergungskosten trägt der/die Mieter*in.

5 Fahrtberechtigung

Der/Die Fahrer*in muss:

im Besitz eines gültigen Führerscheins sein (Klasse 3 oder B, im Anhängerbetrieb B96 oder BE – je nach Art des genutzten Anhängers),

über eine Fahrpraxis von mindestens einem Jahr, bei Personentransporten und Fahrten mit Anhängern mindestens drei Jahren verfügen,

soll ein Sicherheitstraining für Kleinbusse absolviert haben,

verantwortungsbewusst mit dem Fahrzeug und den Insassen umgehen und

bei Dienstfahrten eine Dienstreisegenehmigung einholen.

Über Ausnahmen entscheidet der/die Kirchenkreisjugendwart*in.

Es gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot, ebenso ist es dem/der Fahrer *in untersagt, während der Fahrt ein Smartphone zu benutzen.

Der Ausbau der Sitze z. B. für Materialtransport sowie das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.

Bei grober Missachtung der Nutzungsordnung behält sich der Nutzungsgeber einen Ausschluss der Wiedervergabe vor.

6 Nutzungsentgelt

Das Fahrzeug des Kirchenkreises wird zu folgenden Konditionen zur Verfügung gestellt:

6.1 Kircheninterne Nutzer*innen des Kirchenkreises Wolfsburg-Wittingen sowie das Kirchenamt in Gifhorn:

6.1.1 Nutzungsentgelt je km (inklusive Kraftstoff): 0,40 Euro/km

6.1.2 Langzeitnutzung (5 Tage oder mehr): 50,00 Euro/Tag
pauschal (exklusive Kraftstoff). Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist nachweislich vollgetankt wieder abzugeben. Die Kosten für die Betankung trägt der/die Nutzer*in.

6.2 Externe Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts:

6.2.1 Nutzungsentgelt je km (inklusive Kraftstoff): 0,45 Euro/km

6.2.2 Langzeitnutzung (5 Tage oder mehr): 70,00 Euro/Tag
pauschal (exklusive Kraftstoff). Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist nachweislich vollgetankt wieder abzugeben. Die Kosten für die Betankung trägt der/die Nutzer*in.

Absage/Stornos:

Storno bis 24 Std. vor Übergabe kostenlos

Storno < 24 Std. vor Übergabe 50,00 Euro

Reinigungspauschale bei starken Verunreinigungen: 50,00 Euro

Technische Defekte am Fahrzeug berechtigen den Nutzungsgeber Reservierungen/Buchungen jederzeit zu stornieren, ein Schadenersatz hierfür ist ausgeschlossen.

7 Übernahme des Fahrzeugs

Die Übergabe ist rechtzeitig terminlich abzustimmen.

Bei Übernahme und Abgabe des Fahrzeuges hat der/die Fahrer*in/Nutzer*in folgendes zu prüfen:

Menge des Tankinhaltes,

Kilometerstand,

Vollständigkeit der Kfz-Papiere (Kfz-Schein, bei Fahrten ins Ausland Grüne Versicherungskarte), des Verbandkastens, des Warndreieckes und den Allgemeinzustand des Fahrzeugs, insbesondere auf Schäden oder Verunreinigungen. Diese sind vor Übernahme anzuzeigen.

8 Defekte/Unfall

Beim Auftreten von Defekten am Fahrzeug während der Fahrt ist sofort eine Werkstatt aufzusuchen, wenn dies für die Fortsetzung der Fahrt notwendig ist. Hierbei ist bei Schäden über € 300,00 vorher Rücksprache mit dem zuständigen Verwalter des Fahrzeuges (s. Nr. 2 der Richtlinie) zu halten. Andere Schäden sind bei der Rückgabe des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen.

Kann die Fahrtbereitschaft eines defekten Fahrzeugs kurzfristig nicht wiederhergestellt werden, besteht kein Anspruch auf Gestellung eines Ersatzfahrzeuges.

Bei Unfällen hat der/die Fahrer*in nach dem Merkblatt in Anlage 1 zu verfahren. Es ist unverzüglich eine schriftliche Unfallmeldung nach dem Muster in der Anlage 2 bzw. ein Europäischer Unfallbericht auszufüllen und ggf. ein Aufnahmeprotokoll der Polizei vorzulegen.

9 Haftung

Der/Die Fahrer*in haftet gegenüber dem Eigentümer/Halter für jeden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden, den dieser am Fahrzeug oder in sonstiger Weise erleidet, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist oder durch einen Dritten ersetzt wird.

Verwarnungsgelder, Bußgelder, etc. trägt der/die jeweilige Fahrer*in. Ist dieser nicht zu ermitteln, haftet der/die verantwortliche Nutzer*in.

10 Rückgabe des Fahrzeugs

Die Rückgabe erfolgt zu der vereinbarten Zeit.

Das Fahrtenbuch ist vom Mieter/von der Mieterin auszufüllen.

Das Fahrzeug, insbesondere der Innenraum, ist gereinigt zu übergeben. Andernfalls wird eine Reinigungspauschale in Höhe von € 50,00 erhoben.

Schäden und Defekte am Fahrzeug und der Gebrauch des Verbandkastens sind anzuzeigen und im Fahrtenbuch zu vermerken.

Die Nutzungsrichtlinien wurden am 25.03.2020 durch den Kirchenkreisvorstand des Kirchenkreises Wolfsburg-Wittingen beschlossen und treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Wolfsburg, 25.03.2020
Vorsitzender Sup. Berndt